Absatzfunktionsrabatt

Absatzfunktionsrabatt
Ein Funktionsrabatt (vgl. Kotler u. Bliemel: Marketing-Management 9. Aufl. S. 795) wird dem Handel für die Ausübung seiner Aufgabe gewährt.
Bezugsgrundlage ist die Funktion, die der Handel dabei im Einzelnen wahrnimmt (Abholung, Lagerhaltung, Garantieübernahmen, etc.).
Der Absatzfunktionsrabatt wird an den Handel aufgrund des getätigten Absatzes gezahlt.

Marketing Lexikon. 2013.

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